GNU Taler: FAQs

In welchem Zusammenhang steht Taler zu Bitcoin und zur Blockchain-Technologie?

Taler verwendet keine Blockchain-Technologie und steht mit dieser in keinem Zusammenhang. Taler nutzt hingegen blinde Signaturen und kann daher auf Web-of-trust- oder Proof-of-work-Verfahren und dergleichen verzichten. Es ist jedoch möglich, Taler mit Krypto-Währungen wie Bitcoin und Ethereum zu kombinieren.

Es ist mit Taler möglich, in Bitcoin denominierte elektronische Münzen in ein Taler-Wallet abzuheben, dort aufzubewahren und zum Bezahlen auszugeben, sofern ein Taler-Exchange explizit für Bitcoin eingerichtet und betrieben würde. Dies brächte gegenüber normalen Transfers mit Bitcoin sogar den Vorteil, dass die Transfers und deren Bestätigungen sofort erfolgen.

Wo ist der Münzbestand in meinem Taler-Wallet gespeichert?

Das Taler-Wallet speichert die elektronischen Münzen als Repräsentanten realer Geldwerte nur auf den Speichermedien, auf denen das Wallet angelegt wurde. Es empfiehlt sich, Kopien der Wallets zum sicheren Backup der Daten mehrfach abzuspeichern, beispielsweise auf USB-Sticks. Bis zur Zahlung verbleiben die Geldwerte auf einem Verrechnungskonto beim Betreiber des Taler-Bezahlsystems.

Was passiert bei einem Verlust meines Taler-Wallet?

Das elektronische Bargeld im Wallet ist anonymisiert. Daher kann man es bei einem Verlust oder Diebstahl des Wallet ohne eine zuvor angelegte Kopie nicht wiederherstellen. Wie bei echten Geldbörsen mit Banknoten und Münzen sind ihre Eigentümer allein verantwortlich für deren Sicherung. Elektronische Geldbörsen müssen dem entsprechend an sicheren Orten abgespeichert und vor fremdem Zugriff geschützt werden.

Das Risiko bei einem eventuellen Verlust des Wallet kann minimiert werden, indem man den Bestand an digitalen Münzen niedrig hält.

Was ist, wenn mein Computer gehackt wurde?

Sollte ein Gerät mit einem Taler-Wallet entwendet werden, kann aus dem Wallet bezahlt werden. Daher sollte der Bestand im Wallet regelmäßig kontrolliert werden, um einen eventuellen Einbruch oder Verlust zeitnah festzustellen. Wurde eine Wertmarke aus dem Wallet zum Bezahlen verwendet, kann diese nicht ein zweites Mal ausgegeben werden. Der Taler-Exchange prüft beim Bezahlen, ob eine Wertmarke bereits verwendet wurde, und verhindert so eine mehrmalige Ausgabe.

Wie installiere ich ein Taler-Wallet in meinem Browser?

Bitte besuchen Sie die Seite für Wallet-Installationen und wählen das Taler-Wallet als Erweiterung („Extension“ oder „Plug-In“) passend zum Browser Ihrer Wahl.

Wie installiere ich ein Taler-Wallet auf meinem Smartphone?

Bitte besuchen Sie einen App-Store, der zu Ihrem Smartphone passt, und wählen Sie die Taler-App dort aus. Auf unserer Seite für Wallet-Installationen finden Sie Links zu mehreren App-Stores.

Kann ich anderen Menschen mit Taler Geld senden?

Taler unterstützt Push- und Pull-Zahlungen zwischen Wallets (auch bekannt als Peer-to-Peer-Zahlungen). Während die Zahlung aus Sicht der Nutzer direkt zwischen den Wallets erfolgt, wird der Vorgang technisch gesehen durch den Taler-Exchange als Zahlungsdienstleister vermittelt, welcher in der Regel gesetzlich verpflichtet ist, den Geldempfänger zuerst zu identifizieren, bevor die Transaktion abgeschlossen werden kann.

Wie behandelt Taler Zahlungen in verschiedenen Währungen?

Ein Taler-Wallet verwaltet digitale Münzen in verschiedenen Währungen wie Euro, Dollar oder Bitcoin.

Taler bietet zurzeit keinen direkten Umtausch zwischen verschiedenen Währungen.

Wie schützt Taler meine privaten Daten?

Wallets verwalten Wertmarken (Token), die von einem Taler-Exchange beim Abheben ins Wallet blind signiert wurden. Das Verfahren mit blinden Signaturen sorgt dafür, dass kein Betreiber eines Taler-Exchange jemals Kenntnis davon erlangt, welche Token für welches Wallet erzeugt wurden. Weiterführende Informationen dazu hat die Wikipedia-Seite zur digitalen Signatur.

Wie hoch sind die Kosten? Welche Gebühren fallen an?

Das Taler-Bezahlsystem erlaubt es, dass jeder Exchange-Betreiber seine eigene Gebührenordnung anwendet. Gebühren können erhoben werden für das Abheben von Geldwerten vom Girokonto (zum Aufbuchen in das persönliche Wallet), das Ausgeben von Coins (Bezahlen), die Rückerstattung nach einem eventuellen Vertragsrücktritt (die sog. "Refund-Gebühr") und für das Wechselgeld bei einer Verwendung von Coins mit höherem Nennwert als der Zahlbetrag (die sog. "Refresh-Gebühr"). Es werden des weiteren Gebühren erhoben für die aggregierten Sammelbuchungen der Verkäuferumsätze sowie für ein eventuelles Nichtabheben von Coins aus der Reserve eines Exchange (falls ein Wallet eine Abhebung nicht zu Ende führt). Verkäufer haben die Option, Anteile der Gebühren an Stelle ihrer Kunden zu übernehmen. Die Kosten für eine Transaktion betragen gegenwärtig nach eigener Schätzung 0,001 Eurocent (für den Fall von hohen Transaktionsmengen, auf welche die Betriebskosten degressiv verteilt werden).

Funktioniert Taler mit grenzüberschreitenden Zahlungen?

Taler-Wallets können Coins verschiedener Währungen verwalten. Das System ist aber keine Wechselstube, die unterschiedliche Währungen miteinander verrechnet. Dennoch könnte theoretisch eine (externe) Einrichtung gegründet werden, die Einzahlungen in einer bestimmten Währung akzeptiert und in einem zweiten Schritt ihren Nutzern erlaubt, Coins in einer anderen Währung in die Wallets zu buchen. Die regulatorischen Auflagen, die dieses Verfahren betreffen, gestalten sich besonders komplex. Die Zielsetzung von Taler ist vielmehr, ein schnelles und effizientes Bezahlen zu ermöglichen. Daher bietet Taler jedenfalls in der näheren Zukunft keine Funktionalität für den Umtausch von Währungen.

In welchem Verhältnis steht Taler zur (europäischen) E-Geld-Richtlinie?

Wir meinen, dass die E-Geld-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht einen Bestandteil der Regulatorik darstellt, die ein Taler-Exchange erfüllen muss, um Buchungen in Euro verarbeiten zu können.

Welche Bank zeichnet sich verantwortlich für die Weiterbuchung von Coins aus dem Taler-Wallet auf ein gewöhnliches Geschäftsbankenkonto?

Der Taler-Exchange wird von einer Bank oder in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Bank betrieben. Die Bank hält neben dem Exchange auch ein Verrechnungskonto, auf dem alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen verbucht werden und die realen Geldmengen bis zur Auszahlung verwahrt bleiben. Der Exchange verwaltet dabei zwei parallele Zahlungsströme: Zum einen die Buchungen auf dem Verrechnungskonto (von gewöhnlichen Kundenkonten in Fiatwährungen wie Euro oder CHF an den Exchange und Buchungen in der gleichen Währung nach erfolgter Bezahlung an die Bankkonten der Verkäufer), zum anderen die Zahlungsströme zwischen dem Exchange und den Wallets (bei allen Abhebungen und Einreichungen von Coins). Die Bank, die einen Taler-Exchange betreibt, kann eine normale Geschäftsbank sein oder auch eine Zentralbank. Das Bezahlsystem kann ebenfalls Zentralbankwährungen (Central Bank Digital Currencies, rCBDCs) transferieren. Unabhängig davon würde die Bank unter die entsprechenden Finanzdienstleistungsvorschriften und die Zahlungsdiensterichtlinie fallen, was ein Grund dafür ist, dass die Verbraucher auf die Umwandlung von Taler-Coins in normales Bankgeld vertrauen können.

An welche Stelle können sich Nutzer des Bezahlsystems wenden, falls es zu Problemen mit Umwandlungen von Geldwerten oder Transaktionen kommt?

Die technische Lösung besteht darin, dass jeder Taler-Exchange von einem oder mehreren unabhängigen Auditoren überwacht und validiert wird. Sowohl die Verkäufersoftware als auch Taler-Wallets senden automatisiert Berichte an die Auditoren, die aus den Berichten erkennen, falls es zu Problemen bei Buchungen gekommen sein sollte. Die Auditoren haben auch die Möglichkeit, jederzeit einen Bericht über die Buchungen des Exchange manuell auszulösen, um Probleme zeitnah zu erkennen. Die Auditoren sind verpflichtet, ihre Berichte an die zuständigen Aufsichtsbehörden - und auch an die interessierte Öffentlichkeit - weiterzuleiten.

In juristischer Hinsicht können sich Taler-Nutzer bei Problemen an die nationale Schlichtungsstelle des Landes wenden, in dem der Exchange-Betreiber seinen Hauptsitz hat. In Deutschland ist dies die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Bei einem Hauptsitz des Exchange-Betreibers in einem Staat der Europäischen Union besteht zudem die Möglichkeit, über die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (ODR) eine Beschwerde einzureichen.

Gibt es schon Projekte, die Taler verwenden?

Wir wissen von mehreren Projekten, die Taler experimentell einsetzen oder betriebsfähige Systemprototypen entwickelt haben. Wir selbst führen aktuell Diskussionen über den Einsatz des Bezahlsystems mit Geschäftsbanken und Zentralbanken. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich noch keine Anbieter von genehmigten Taler-Exchanges auf dem Markt, wobei wir die Meinung vertreten, dass es angesichts der Entwicklungsphase des Projekts für einen regulären Betrieb noch zu früh wäre (siehe Liste der offenen Arbeiten in unserem Bug-Tracker).

Beherrscht Taler Daueraufträge (wiederkehrende Zahlungen)?

Taler-Wallets bieten gegenwärtig noch nicht die Funktionalität für Daueraufträge. Wiederkehrende Zahlungen mit einem fixen Zahlbetrag und vorgegebenen Ausführungsterminen sind theoretisch mit Taler möglich, verlangen jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen und bringen auch Nachteile mit sich. Daueraufträge erfordern zwingend den Online-Status des Wallet zum gewünschten Ausführungstermin. Durch häufige wiederkehrende Zahlungen kann es zudem zu einem Rückschluss auf den Zahlenden kommen, wodurch dessen Anonymität aufgehoben wird. In der Praxis könnte dies dadurch geschehen, dass das Wallet des Zahlenden zum Zeitpunkt des angesetzten Ausführungstermins absichtlich am Internetzugang gehindert wird und durch das Ausbleiben des Zahlungseingangs beim Empfänger auf den Zahlenden geschlossen werden kann. Schließlich besteht noch das Erfordernis einer ausreichenden Deckung mit Coins im Wallet, damit die wiederkehrende Zahlung garantiert ausgeführt wird. Zwar hätte die Dauerauftragsfunktion Vorteile für die Nutzer, doch wird erst eine zukünftige Version von Taler diese bereitstellen und nicht die Erstversion.

How do wire fees work?

A wire fee is charged by Taler operators on outgoing wire transfers when Taler is used to wire funds into a bank account. Merchants are encouraged to allow Taler to delay and then aggregate many small payments into a single collective wire transfer to minimize wire transfer fees. For example, by configuring a wire deadline of one week, all payments within a week could be aggregated into a single wire transfer, and thus the wire transfer fee would only be charged once per week. The fee is simply subtracted from the total amount wired.

How do deposit fees work?

Withdrawing 5 CHF creates electronic coins with denominations of 0.04 CHF, 0.16 CHF, 0.32 CHF, 0.64 CHF, 1.28 CHF, and 2.56 CHF. Paying 3.23 CHF might then use the 0.04 CHF, 0.64 CHF and 2.56 CHF coins, resulting in a total of 3.24 CHF with 0.01 CHF returned as change.

Deposit fees charged by Taler payment providers depend on the electronic coins used in the transaction. For example, the deposit fee could be higher for a $1.28 CHF coin than for a a $0.01 CHF coin. Your wallet will automatically try to select coins that minimize the fees you have to pay. Merchants can offer to pay deposit fees up to a specified limit; customers have to pay deposit fees that exceed what the merchant is willing to cover. Taler wallets inform customers about applicable deposit fees they have to pay before every transaction.

How do bounce fees work?

A bounce fee is charged by Taler operators to wire transfers that return funds to customers when either the Taler wallet did not withdraw the amount after 4 weeks, or immediately if a wire transfer subject was used that is missing the required code to associate a wallet with the wire transfer. The fee is deducted from the amount transferred back to the original account.

To avoid paying bounce fees payers should be careful when entering the wire transfer subject, and ensure that their wallet is online within a month of initiating the withdrawal.

How to avoid digital cash expiration?

Taler e-money is issued with a validity period. One month before the expiration date, you wallet should automatically exchange any digital cash that is about to expire for new digital cash with an extended validity period. However, if your wallet is offline for an extended period of time, it may be unable to do so. Ensure your wallet is regularly online to avoid losing money due to expiration!

An welche Stelle können sich Nutzer des Bezahlsystems wenden, falls es zu Problemen mit Umwandlungen von Geldwerten oder Transaktionen kommt?

Sollten Kunden oder Händler Grund zur Beschwerde bei der Nutzung des Taler-Bezahlsystems haben, ist die Taler Operations AG für sie die erste Anlaufstelle. Wir sind dankbar für Verbesserungsvorschläge und Fehlermeldungen. Diese nehmen wir am liebsten in einem Ticketsystem auf. In diesem Ticketsystem ist es auch möglich, Meldungen anonym abzugeben.

Die Taler Operations AG ist Mitglied im VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (General-Guisan-Str. 6, 6300 Zug, Hauptnummer +41 41 763 28 20), an den sich Nutzer im Beschwerdefall ebenfalls wenden könnten.